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Ärztetarifvertrag

Den ersten Ärztetarifvertrag, d.h. einen Tarifvertrag nur für Klinikärzte hat der Marburger Bund am 16. Juni 2006 nach einem 16-wöchigen Streik mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an den Unikliniken abgeschlossen.

Die Ärztetarifverträge konkurrieren mit den zwischen Verdi, DBB und den Arbeitgeberverbänden des öffentlichen Dienstes abgeschlossenen Krankenhaustarifverträgen. Es stellt sich also auch hier wie bei GdL, transnet und GDBA bei der Bahn die Frage der Tarifeinheit.

Der Tarifvertrag des Marburger Bundes für die Unikliniken der Länder unterscheidet sich kaum von dem Tarifvertrag für die Kliniken, den Verdi mit der TdL vereinbart hat.

Mit dem VkA hat der Marburger Bund ebenfalls eine Tarifeinigung erzielt, bei der sich zwar Einkommenverbesserungen zum entsprechenden Pendant zwischen Verdi und dem VkA nachweisen lassen, aber in einigen Bereichen auch Verschlechterungen.

Der Marburger Bund strebt auch eigene Ärztetarifverträge für die privaten Kliniken (Helios, Rhönkliniken, Asklepios) und die kirchlichen Krankenhäuser an.

Der Ärztetarifvertrag ist eine weiterer Spartentarifvertrag einer abgrenzbaren Berufsgruppe. Vergleichbare Tarifverträge existieren beim Flugpersonal (Piloten, Kabinenpersonal "UFO").

Bei den Spezialgewerkschaften handelt es sich teils um Neugründungen, teils um alte Gewerkschaften. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund existiert seit 1948, die Gewerkschaft der Lokführer - eine der ersten Gewerkschaften überhaupt - gibt es schon seit 1867. Jung ist dagegen Ufo, die Union der Flugbegleiter, die erst 1992 gegründet wurde und 1973 die Pilotenvereinigung Cockpit, die zunächst mit der DAG kooperierte und erst seit 1999 eigenständig agiert. Die DAG ist eine der Quellgewerkschaften der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di.

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